Förderung von Frauen- und Mädchenorganisationen
Förderprogramme, Frauen, Jugend
Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration unterstützt Frauen- und Mädchenorganisationen in Rheinland-Pfalz, die zur Gleichstellung von Frauen und Mädchen beitragen.
Gegenstand der Förderung
1. Maßnahmen
Maßnahmen im Sinne dieser Förderkriterien sind kurzzeitige oder zeitlich begrenzte, frauenpolitisch bedeutsame Vorhaben wie etwa Veranstaltungen, Veranstaltungsreihen, Tagungen, Seminare, Kurse, Workshops und andere themenbezogene Maßnahmen und Aktionstage, Vorträge und Lesungen (Mindestteilnahmezahl: 10 Personen) sowie Sonder- und Großveranstaltungen von landesweiter Bedeutung und mit Landesinteresse.
Maßnahmen können auch einmalige beziehungsweise kurzzeitige Formen der Öffentlichkeitsarbeit wie etwa themenbezogene Informationsveranstaltungen, Plakataktionen und einmalige Publikationen sein.
2. Frauenprojekte
Frauenprojekte im Sinne dieser Förderkriterien sind überregionale Projekte oder Einrichtungen mit modellhaftem Charakter oder neuen beziehungsweise beispielgebenden Inhalten und Zielen.
Frauen- und Mädchenorganisationen, die einen Treffpunkt, ein Café oder Ähnliches für Frauen und Mädchen einrichten wollen, können einen Zuschuss für eine Erstausstattung (z. B. Tische, Stühle, Regale, Geschirr, Besteck und Computer) erhalten.
Förderungsfähig sind:
rechtsfähig eingetragene Frauen- und Mädchenvereine und –verbände bzw. Zusammenschlüsse, die sich als solche organisiert haben, die ihre Arbeit auf Dauer anlegen, sich mit ihren Angeboten auch an Nichtmitglieder wenden und ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben. Gefördert werden besonders Frauen- und Mädchenorganisationen, die gemeinsame Veranstaltungen mit anderen derartigen Organisationen durchführen.