"Gut leben im Alter"
Begegnung, Förderprogramme, Alter
Die Landesleitstelle "Gut leben im Alter" fördert Nachbarschaftshilfen, Bürgervereine oder soziale Genossenschaften für gegenseitige Hilfe in der Gründungsphase. In diesem Rahmen können als Anschubfinanzierung Sachkosten der Erstausstattung, Kosten der Öffentlichkeitsarbeit und für Veranstaltungen sowie Honorarkosten mit einer einmaligen Zuwendung bis zu 5.000 € gefördert werden.
Fördermöglichkeiten durch die Landesleitstelle „Gut leben im Alter“
Die Landesleitstelle „Gut leben im Alter“ fördert seit vielen Jahren modellhafte Projekte, insbesondere im ländlichen Raum. Die Förderung des aktiven Alterns und des selbstgestalteten Engagements älterer Menschen ist dabei ein großes Anliegen. Die regionalen Projekte sollen neue Impulse für die Arbeit mit oder von älteren Menschen ermöglichen. Dabei ist die Teilhabe der Zielgruppe sehr wichtig.
Da es sich bei Nachbarschaftshilfen auch um eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge handelt, wird darauf geachtet, dass sich die Kommunen oder andere Beteiligte vor Ort an der Umsetzung beteiligen. Die Leitstelle hat zudem bei den bisherigen Projekten
gute Erfahrungen gemacht mit Promotoren der Kommunen vor Ort. Oft stellt die Kommune die Räumlichkeiten für das notwendige Büro zur Verfügung und beteiligt sich auch an der Öffentlichkeitsarbeit. So erhält das Projekt mehr Gewicht und findet darüber auch mehr Ehrenamtliche. Für regionale Projekte der Nachbarschaftshilfe finden viele auch leicht regionale Sponsoren, die das Projekt unterstützen, ob mit Sachmitteln für die Ausstattung, Know-How bei der Entwicklung oder einer finanziellen Unterstützung.