Webinar: Künstliche Intelligenz verantwortungsvoll einsetzen – Teil 2: Ausgewählte rechtliche Aspekte
KI
Ein Angebot von CorrelAid und UPJ Pro Bono Rechtsberatung als Teil der Pro Bono Allianz Deutschland.

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst keine Zukunftsmusik mehr, sondern Teil unseres Arbeitsalltags – oft, ohne dass wir es merken. Ob bei der Textanalyse, in der Öffentlichkeitsarbeit oder auch in der Verwaltung: KI-Systeme können Prozesse erleichtern, Ideen generieren und Ressourcen schonen. Gleichzeitig wirft ihr Einsatz Fragen auf – etwa zu Transparenz, Fairness, Datenschutz und Haftungspflichten.
In diesem zweiten Teil der Veranstaltungsreihe geht es um ausgewählte rechtliche Aspekte beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Die Teilnehmenden erhalten einen Einblick in rechtliche Rahmenbedingungen, erfahren, welche Rechtsgebiete unter anderem betroffen sein können und wie man sich in einem komplexen Regelwerk umsichtiger bewegen kann. Das Seminar beleuchtet auch ausgewählte Szenarien, in denen der EU AI Act für gemeinnützige Organisationen relevant sein kann und welche Anforderungen sich daraus in der Praxis ergeben könnten. Die Referent*innen sind ein Team von Anwält:innen der Kanzlei Gibson Dunn und erläutern praxisnah anhand eines konkreten Anwendungsbeispiels, welche rechtlichen Herausforderungen entstehen können und wie sich Risiken verringern lassen.
Die Inhalte
- Rechtliche Fallstricke im Umgang mit KI erkennen
- Einordnung: Welche Bereiche der Arbeitswelt und welche Rechtsgebiete können betroffen sein?
- Überblick über wichtige gesetzliche Regelungen gewinnen
- Was ist der EU AI Act und betrifft er gemeinnützige Organisationen überhaupt?
- Datenschutz: Worauf ist bei KI-Anwendungen besonders zu achten?
- Urheberrechtliche Fragen – wo können Risiken entstehen?
- Weitere typische Rechtsgebiete, die im Zusammenhang mit KI relevant sein können
Im Anschluss an den Vortrag stehen die Referent:innen für Fragen zur Verfügung. Hier können einzelne Aspekte vertieft und erörtert werden. Im Rahmen dieses Seminars kann jedoch keine rechtliche Einzelfallberatung erfolgen.
Wann?
18. Dezember 2025, 11:00 - 12:30 Uhr