Steueränderungsgesetz | ab 2026 Erleichterungen für Ehrenamtliche und Gemeinnützige

Steuern, Finanzierung, Recht

Die wichtigsten Änderungen ab 1. Januar 2026:

  1. Ehrenamtspauschale steigt von 840 auf 960 Euro jährlich
  2. Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 auf 3.300 Euro jährlich
  3. Haftungsprivileg für Ehrenamtliche steigt von 840 auf 3.300 Euro (Was bedeutet das?)
  4. Pendlerpauschale steigt von 30 auf 38 Cent/km und gilt auch im Ehrenamt
  5. Deutliche Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung (Was ist das?) von 45.000 auf 100.000 Euro
  6. Anhebung der Freigrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von 45.000 auf 50.000 Euro (Was bedeutet das?)
  7. Umsatzsteuer in der Gastronomie sinkt für Speisen von 19 auf 7 Prozent, nicht jedoch für Getränke
  8. Sphärenzuordnung entfällt für Vereine mit Einnahmen bis 50.000 Euro (Was bedeutet das?)
  9. Photovoltaikanlage gefährdet nicht Gemeinnützigkeit, sofern nicht Hauptzweck der Organisation
  10. E-Sport wird gemeinnützig

Deutliche Verbesserungen für Ehrenamtliche und gemeinnützige Organisationen

Gemeinnützige Organisationen werden durch die Änderungen im Jahressteuergesetz 2025 spürbar entlastet. Die Verbesserungen bei Pauschalen (s.o: "Ehrenamts-, Übungsleiter-, Pendler-") und beim Haftungsausschluss bei leichter Fahrlässigkeit (s.o.: "Haftungsprivileg") verbessern die Rahmenbedingungen für gesellschaftliches Engagement.

Auch dem Bürokratieabbau wird Rechnung getragen durch die Anhebung verschiedener Freigrenzen und die wegfallende Sphärenzuordnung für kleine Vereine. Dies erleichtert deutlich den buchhalterischen Aufwand, doch eine nachvollziehbare und strukturierte Buchführung sollte unbedingt beibehalten werden.

Steigende Pauschalen

Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, verdienen Anerkennung. Die Steigerung der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und der Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro jährlich ermöglicht hier mehr Spielraum. Pendlerpauschale steigt von 30 auf 38 Cent/km und gilt auch im Ehrenamt.

Haftungsprivileg

Das Haftungsprivileg schützt ehrenamtlich Tätige vor persönlicher Haftung bei leichter Fahrlässigkeit. Der Verein haftet und benötigt entsprechende Versicherungen. Bisher galt dieses Privileg sofern die Aufwandsentschädigung 840 Euro/Jahr nicht überstiegen hat. Künftig greift das Privileg auch bei einer Aufwandsentschädigung von 3.300 Euro/Jahr.

Anhebung von Freigrenzen

Die Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung wird von 45.000 auf 100.000 Euro mehr als verdoppelt. Damit entfällt die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für alle gemeinnützigen Organisationen, deren Gesamteinnahmen unter 100.000 Euro liegen. Die Bildung von Rücklagen ist damit für kleine und mittelgroße Vereine einfacher.

Die Freigrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben steigt von 45.000 auf 50.000 Euro. Das bedeutet, dass kleinere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe mit Einnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) von bis zu 50.000 Euro pro Jahr von der Körperschafts- und Gewerbesteuer freigestellt werden.

Die Pflicht zur detaillierten Zuordnung einzelner Tätigkeiten zu steuerlichen Sphären entfällt für Organisationen mit Einnahmen bis zu 50.000 Euro - eine spürbare Erleichterung für kleinere Vereine. Die buchhalterische Abgrenzung bleibt weiterhin wichtig. Allgemein wird empfohlen, eine ordnungsgemäße und transparente Zuordnung beizubehalten.

Weitere Änderungen

Umsatzsteuer in der Gastronomie sinkt für Speisen von 19 auf 7 Prozent, nicht jedoch für Getränke

Gemeinnützige Organisationen können nun Photovoltaik- und andere Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie nutzen, ohne dass ihre Gemeinnützigkeit dadurch gefährdet ist. Der Betrieb der Anlagen darf nicht der Hauptzweck der Organisation sein, sondern eine unterstützende Möglichkeit der nachhaltigen Energiegewinnung.

Ab 2026 ist E-Sport offiziell als gemeinnütziger Zweck anerkannt und in den Katalog des § 52 Abs. 2 AO aufgenommen. Ihr habt nun die Möglichkeit, auch E-Sport-Angebote und -AGs in eure Satzungen aufzunehmen. Voraussetzung ist die Einhaltung aller Jugendschutzvorschriften.

Das Steueränderungsgesetz 2025 zum Nachlesen

Bundesgesetzblatt, abgerufen am 22. Februar 2026

Gute Zusammenfassungen der Änderungen:

Der Paritätische Gesamtverband:

Steueränderungsgesetz 2025, Beitrag vom 18. Februar 2026

Benedetto - Vereinsmagazin Deutsches Ehrenamt

Was sich für Vereine ändert, Beitrag vom 12. Januar 2026

Haus des Stiftens:

Mehr Spielraum, weniger Bürokratie für Stiftungen und Vereine, Beitrag aus Januar 2026

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